Aktuell 2026
MinijobRechner
Verdienst, Arbeitsstunden & AG-Abgaben sofort berechnen
Aktuell 2026
Minijob
Rechner
Verdienst, Arbeitsstunden & AG-Abgaben sofort berechnen
556 €
Grenze / Monat
43,4 h
Max. bei 12,82 €/h
31,3 %
AG-Abgaben
12,82 €
Mindestlohn
RECHNER
h
€
Mindestlohn 2026: 12,82 €/h
€
€
€
Max. 556 € für Minijob · Über 556 € = Midijob / Sozialversicherungspflicht
Ergebnis
Arbeitgeber-Abgaben Minijob 2026:
KV 13 % + RV 13 % + Pauschsteuer 2 % + UV ca. 1,6 % + Umlage U1/U2/Insolvenzgeld ca. 1,7 %
= ca. 31,3 % auf den Verdienst.
Minijob vs. Midijob vs. Normalbeschäftigung
| Art | Verdienstgrenze | AN-Beiträge | Lohnsteuer |
|---|---|---|---|
| Minijob | bis 556 €/Mo | nur opt. RV 3,6 % | pauschal 2 % (AG) |
| Midijob (Gleitzone) | 556 – 2.000 €/Mo | reduziert | normal |
| Normalbeschäftigung | ab 2.001 €/Mo | volle SV-Beiträge | normal |
Häufige Fragen – Minijob 2026
Im Minijob 2026 gibt es keine gesetzlich festgelegte maximale Stundenzahl. Entscheidend ist der Verdienst: max. 556 €/Monat. Bei Mindestlohn (12,82 €/h) sind das ca. 43 Stunden monatlich.
Ja, allerdings werden mehrere Minijob-Verdienste zusammengerechnet. Überschreiten sie zusammen 556 €/Monat, wird der Zweitjob sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Ein Minijob neben einem Hauptberuf.
Ja. Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte (24 Werktage bei 6-Tage-Woche), anteilig berechnet auf ihre Arbeitstage pro Woche.
Minijobber zahlen optional 3,6 % RV-Eigenanteil (= voller RV-Schutz). Sie können sich befreien lassen – verlieren dann aber die Rentenansprüche. Ein Antrag auf Befreiung ist beim Arbeitgeber zu stellen.