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Aktuell 2026

MinijobRechner

Verdienst, Arbeitsstunden & AG-Abgaben sofort berechnen

Aktuell 2026

Minijob
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Verdienst, Arbeitsstunden & AG-Abgaben sofort berechnen

💶
556 €
Grenze / Monat
43,4 h
Max. bei 12,82 €/h
🏢
31,3 %
AG-Abgaben
📋
12,82 €
Mindestlohn
RECHNER
h

Mindestlohn 2026: 12,82 €/h

Max. 556 € für Minijob · Über 556 € = Midijob / Sozialversicherungspflicht

Ergebnis

Arbeitgeber-Abgaben Minijob 2026: KV 13 % + RV 13 % + Pauschsteuer 2 % + UV ca. 1,6 % + Umlage U1/U2/Insolvenzgeld ca. 1,7 % = ca. 31,3 % auf den Verdienst.

Minijob vs. Midijob vs. Normalbeschäftigung

Art Verdienstgrenze AN-Beiträge Lohnsteuer
Minijob bis 556 €/Mo nur opt. RV 3,6 % pauschal 2 % (AG)
Midijob (Gleitzone) 556 – 2.000 €/Mo reduziert normal
Normalbeschäftigung ab 2.001 €/Mo volle SV-Beiträge normal

Häufige Fragen – Minijob 2026

Im Minijob 2026 gibt es keine gesetzlich festgelegte maximale Stundenzahl. Entscheidend ist der Verdienst: max. 556 €/Monat. Bei Mindestlohn (12,82 €/h) sind das ca. 43 Stunden monatlich.
Ja, allerdings werden mehrere Minijob-Verdienste zusammengerechnet. Überschreiten sie zusammen 556 €/Monat, wird der Zweitjob sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Ein Minijob neben einem Hauptberuf.
Ja. Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte (24 Werktage bei 6-Tage-Woche), anteilig berechnet auf ihre Arbeitstage pro Woche.
Minijobber zahlen optional 3,6 % RV-Eigenanteil (= voller RV-Schutz). Sie können sich befreien lassen – verlieren dann aber die Rentenansprüche. Ein Antrag auf Befreiung ist beim Arbeitgeber zu stellen.

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